Kontrollschild

Kontrollschild


Wechselschild


Veteranenfahrzeug


 

Wechselschild



Ein Wechselschild kann für bis zu 99 zugelassene Fahrzeuge verwendet werden, wenn
- diese in dieselbe Obergruppe (Pkw, Motorräder etc.) fallen und
- das Kontrollschild desselben Formats auf allen Fahrzeugen verwendet werden kann.

Das Wechselschild darf zur selben Zeit nur auf einem der zugelassenen Fahrzeuge geführt werden. Auf der Versicherungspolice müssen alle Fahrzeuge eingetragen sein.
Zwar wird jedes Fahrzeug gesondert zugelassen, jedoch wird nur eine Zulassungsbescheinigung , in der alle Fahrzeuge aufgeführt sind, ausgestellt.

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Veteranenfahrzeug



Als Veteranenfahrzeug kann ein Fahrzeug bezeichnet werden, wenn es in der Regel nur noch zu
besonderen Anlässen oder um Standschäden zu vermeiden in Verkehr gesetzt wird. Die Fahrzeug-
halter betreiben für die Erhaltung solcher Fahrzeuge, die als Zeugen ihrer Zeit gelten, einen
beträchtlichen Aufwand.

Die periodischen Nachprüfungsintervalle für Motorfahrzeuge können bis sechs Jahre
ausgedehnt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

- Die erste Inverkehrsetzung muss vor mindestens 30 Jahren erfolgt sein.
- Die Fahrzeuge dürfen nicht regelmässig in Betrieb stehen.
- Die jährliche Fahrleistung darf maximal 2000 - 3000 km betragen.
- Die Fahrzeuge müssen der ursprünglichen Ausführung entsprechen und dürfen keine technischen
  Änderungen oder Umbauten aufweisen.
- Die Fahrzeuge müssen optisch und technisch in einwandfreiem Zustand sein. Gebrauchsspuren,
  die trotz sorgfältigem Umgang und guter Pflege entstanden sind sowie fachmännisch ausgeführte
  Reparaturen sind zulässig.
- Die Fahrzeuge dürfen nur für private Zwecke verwendet werden. Namentlich ausgeschlossen sind
  Fahrten, mit welchen ein wirtschaftlicher Erfolg erzielt wird. Der wirtschaftliche Erfolg gilt als
  gegeben, wenn für die Fahrt eine Entschädigung zu entrichten ist, welche die Fahrzeugkosten
  und den Auslagenersatz des Fahrzeugführers übersteigt.

Ob die genannten Bedingungen erfüllt sind, kann nur aufgrund einer Fahrzeugprüfung
im Strassenverkehrsamt festgestellt werden.

Kontrollschild

Unter einer Wechselnummer können mehr als zwei Veteranenfahrzeuge eingelöst werden.
Unter einer Wechselnummer mit einem "Nichtveteran" kann jedoch nur ein Veteranenfahrzeug
zugelassen werden.

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